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Berufsausbildungsbeihilfe

27. März 2012

Wer trotz intensiver Suche nach einem Ausbildungsplatz im Heimatort nicht fündig geworden ist, seinen
Ausbildungsplatz jedoch in einem anderen Bundesland gefunden hat, dem bleibt nur aus der Auszug aus dem Elternhaus. Für viele bedeutet dies höhere Kosten bei einer nicht ganz so üppigen Ausbildungsvergütung.

Abhilfe kann in solchen Fällen die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) schaffen. Sie ist für solche Auszubildenden gedacht, die während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.

Die Beihilfe müssen die Auszubildenden bei der Agentur für Arbeit beantragen, in deren Bezirk sie ihren Wohnsitz haben. Wird der Antrag abgelehnt, kann Widerspruch eingelegt werden. Der Antrag sollte auf jeden Fall vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden; rückwirkend wird sie längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistung beantragt worden ist.

Um die Beihilfe zu bekommen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein; grundsätzlich wird nur die erste Ausbildung gefördert. Generell gilt, dass man nur dann BAB erhält, wenn die Kosten für den Lebensunterhalt, für Fahrten und sonstige Aufwendungen nicht anderweitig bezahlt werden können. Dazu werden die Einkommen des Auszubildenden und der Eltern angerechnet.

Weitere ausführlichere Informationen hierzu gibt es im Netz unter

www.arbeitsagentur.de

Zum Beihilferechner direkt kommt man über

babrechner.arbeitsagentur.de

Kategorie:
Veröffentlicht am 27.03.12

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Wie sagte schon Bacon: „Wissen ist Macht!“
*Francis Bacon, 1561 - 1625, Philosoph & Jurist
 

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