Schulrecht NRW: Warenverkauf, Werbung, Sponsoring
       
 
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Schulrecht NRW

Fragen und Antworten zum Thema Warenverkauf, Werbung und Sponsoring

Sponsoring an Schulen ist eingebunden in den Bildungs - und Erziehungsauftrag der Schule. Deshalb müssen
Sponsoringmaßnahmen und der damit verbundene Werbezweck mit dem Schulauftrag vereinbar sein. Das Schulministerium NRW wirft u.a. nachfolgende Fragen zum Thema Warenverkauf, Werbung und Sponsoring auf:
  • Ist Werbung an Schulen zulässig?
  • Welche Formen von Sponsoring sind zulässig?
  • Wer trifft die Entscheidung über die Zulassung?

Weitere Informationen und Antworten zu den Fragen gibt es unter

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