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Raumausstatter/in

2. Juli 2019
Foto: Pixabay

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Das Berufsbild des Raumausstatter(s)-/in ist anerkannt durch die Verordnung vom 18. Mai 2004. Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Raumausstatter/innen arbeiten in Fachbetrieben des Raumausstatterhandwerks und in Betrieben, die entsprechende Dienstleistungen anbieten, z.B. in Raumausstattungs- und Innendekorationsabteilungen von Warenhäusern. Darüber hinaus sind sie im Möbelhandel, an Bühnenwerkstätten oder in Messebaubetrieben tätig.
Sie sind vor allem in Geschäftsräumen, Werkstätten, auf Baustellen sowie in den Räumen der Kunden tätig. Sie haben dabei folgende Aufgaben:

> Kunden/Auftraggeber bei der Gestaltung, Materialauswahl und Einrichtung von Räumen informieren und beraten,

> die auszustattenden Räumlichkeiten besichtigen,

> Aufmaße ermitteln und Materialbedarf errechnen

> Planung des Arbeitsablaufs

> Kalkulation des Kundenauftrags

> Arbeitsergebnis im Rahmen der Qualitätssicherung überprüfen

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Zum Video-Berufsbild

Veröffentlicht am 02.07.19

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Wie sagte schon Bacon: „Wissen ist Macht!“
*Francis Bacon, 1561 - 1625, Philosoph & Jurist
 

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