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Was macht man als ... Maskenbildner/in?

6. November 2015
© thomaszobl - Fotolia.com

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Der Beruf des Maskenbildners ist staatlich anerkannt und bundeinheitlich geregelt. Die Ausbildung zum Maskenbildner dauert drei Jahre und schließt mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab. Neben der betrieblichen Ausbildung erhalten Auszubildende Berufsschulunterricht. Staatliche Berufsschulen gibt es in Köln, Hamburg, Berlin und Baden-Baden Die Ausbildung erfolgt vorrangig in der Maskenabteilung der Theater. Weitere Ausbildungsplätze gibt es bei Fernsehanstalten sowie bei Film-, Foto- und Showproduzenten. Das Arbeitsgebiet des Maskenbildners umfasst alle manuellen und künstlerischen Tätigkeiten der Maskengestaltung. Hierzu zählen das Anfertigen von Entwurfsskizzen, -zeichnungen und -modellen, das Anfertigen und Kleben von Perücken, Haarteilen, Toupets, Gesichts- und Körperbehaarung sowie von starren und flexiblen Masken, das Schön-, Charakter-, Alt- und Rassenschminken sowie das Schminken von Tier- und Fantasiegestalten. Während der Aufführungen steht der Maskenbildner gegebenenfalls hinter der Bühne bereit, um dem Darsteller bei raschen Änderungen zu helfen (neue Perücke, Älterwerden etc.). Der Maskenbildner arbeitet in der Regel nach den Vorgaben des Bühnen- und Kostümbildners. In größeren Häusern gibt es den Posten des Chefmaskenbildners, der als Leiter der Maskenbildnerei vorsteht und die Arbeit der einzelnen Maskenbildner und Auszubildenden koordiniert. Außerdem kalkuliert er die anfallenden Kosten und hält den Kontakt zur Schneiderei. Wer Maskenbildner werden möchte, sollte physisches Fingerspitzengefühl besitzen und frei sein von chronischen Rückenbeschwerden, Hautallergien oder Erkrankungen der Atemwege. Hinzu kommen ein ausgeprägtes künstlerisches Einfühlungsvermögen, Urteilskraft, Kreativität, Konzentrationsfähigkeit und Ausdauer. Kontaktfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Sensibilität im Umgang mit den darstellenden Künstlern erleichtern die Arbeit im Schminkraum. Zu den formalen Voraussetzungen gehört die erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht, gut ist auch - obwohl es keine Pflicht ist - der Abschluss in einem artverwandten Beruf, insbesondere Friseur oder Kosmetiker.

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Wie sagte schon Bacon: „Wissen ist Macht!“
*Francis Bacon, 1561 - 1625, Philosoph & Jurist
 

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