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Schülerpraktika/Ferienjobs - Was es zu beachten gilt!

20. März 2019

Jan Piegsa

Schülerpraktika/Ferienjobs sind die einzige Möglichkeit während eines Schuljahres die Welt auch außerhalb der Schule kennen zu lernen, um sich somit einen ersten nachhaltigen Eindruck von der späteren Arbeitswelt zu machen. Worauf zu achten ist, welche "Fallstricke" es zu umgehen gilt, darüber sprachen wir mit dem DGB-Bundesjugendsekretär Florian Haggenmiller.

Schulferienzeit ist auch die Hochzeit für Schüler- bzw. Ferienjobs. Welche Dinge gibt es hier unbedingt für junge Menschen zu beachten?

Mit Ferienjobs lässt sich nicht nur das Taschengeld aufbessern, nebenbei gewinnt man auch Einblicke ins Arbeitsleben – mitunter also eine gute Orientierung für die Berufswahl später.

Zu welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen, ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Verboten ist es bis einschließlich dem 14. Lebensjahr. Schüler/innen zwischen 15 und 17 Jahren dürfen im Jahr maximal 4 Wochen in den Ferien jobben, jedoch nicht länger als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Ausnahmen gelten für Gaststätten, Mehrschicht-Betriebe und bei Sportveranstaltungen.

Wichtig ist, dass man auch eine vernünftige und angemessene Vergütung bekommt. Wir halten 8,50 Euro pro Stunde für das Mindeste, denn das entspricht dem gesetzlichen Mindestlohn. Den gibt es verbindlich leider nur für über 18-Jährige. Für Jüngere ist der Lohn Verhandlungssache – und sollte auf jeden Fall vor Antritt des Ferienjobs in einem Vertrag mit dem Arbeitgeber geregelt sein. Auch die Eltern haben hier ein Wörtchen mitzureden. Sie müssen nämlich den Vertrag mitunterschreiben, wenn man noch nicht volljährig ist. 

Welche Tipps können Sie Schülern geben, wenn sie ein Ferienjob suchen, jedoch in der lokalen Presse keine geeigneten Anzeigen finden?

Mein Tipp ist, direkt die Betriebe anzusprechen, die einen interessieren. Einfach anrufen und in der Personalabteilung fragen. Angebote gibt es auch in den Stellenbörsen der Bundesagentur für Arbeit oder auf den verschiedenen Plattformen im Internet. Wer faire Praktika anbietet, darüber kann man sich bei der DGB-Jugend informieren: Wir haben dazu ein Praktika-Bewertungstool online - einfach nachschauen unter http://www.jugend.dgb.de/-/iBh

Auch die Gewerkschaftsjugend vor Ort hilft sicher weiter. Unsere Ansprechpartner/innen sind im Netz zu finden: http://www.jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/vor-ort

Damit Schüler/innen einen ersten Eindruck von der Arbeitswelt vermittelt bekommen, werden sie von der Schule für eine bestimmte Zeit in ein Unternehmen geschickt. Wie sollten sie sich hierauf vorbereiten?

Im Gegensatz zu den Praktika, die oft nach der Schule oder während eines Studiums absolviert werden, sind Schülerpraktika in der Regel zum ‚Schnuppern‘ gedacht. Es geht um allererste Eindrücke von der Arbeit in einem Unternehmen oder in einer Organisation. In der Regel nehmen Lehrer mit dem jeweiligen Unternehmen Kontakt auf und informieren sich über Aufgaben und Arbeitsplatz. Das Unternehmen benennt seinerseits einen verantwortlichen Mitarbeiter, der für die Aufsicht während des Praktikums sorgt und bei Bedarf auch im Kontakt mit dem Lehrer oder der Lehrerin steht. Wenn was nicht in Ordnung ist, sind dieser Mitarbeiter und die Lehrerin die richtigen Ansprechpartner. Höchstens 6 Stunden täglich (ohne Pausen) dürfen sich Schülerinnen und Schüler im Betrieb aufhalten. Über den Ablauf des Schülerpraktikums ist meist ein kleines Berichtsheft zu führen. Zu den Detailfragen gibt es ein Merkblatt von der Schule. 

Bei einem Praktikum, das nach der Schule oder während des Studiums absolviert wird, gelten andere Regeln. Dazu mehr im Leitfaden der DGB-Jugend für ein faires Praktikum: http://www.jugend.dgb.de/-/Xg2 

Sollten Arbeitszeugnisse von Schülerpraktika mit in die Bewerbungsunterlagen, mit denen man sich später um einen Ausbildungsplatz bewirbt? 

Ein Praktikumszeugnis sollte man sich immer ausstellen lassen. Natürlich ist ein gutes Praktikumszeugnis ein Pluspunkt in jeder Bewerbung, mit der man sich nach der Schule um einen Ausbildungsplatz bewirbt. Das signalisiert dem Arbeitgeber Interesse am Beruf - man hat ja schon Kenntnisse von einigen Ausbildungsinhalten! Nur wenn eine Beurteilung mal nicht so gut ausgefallen ist, sollte gut überlegt werden, ob die unbedingt in die Bewerbungsmappe muss.

Auch Beurteilungen von Praktika, die nicht so viel mit dem Ausbildungsberuf zu tun haben, für den man sich bewirbt, sollten ruhig beigelegt werden. Damit wird nämlich gezeigt, dass man sich schon Gedanken gemacht hat über den Berufsstart. Die DGB-Jugend wünscht eine gute Berufswahl und einen guten Start in den Beruf!

Veröffentlicht am 20.03.19

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Wie sagte schon Bacon: „Wissen ist Macht!“
*Francis Bacon, 1561 - 1625, Philosoph & Jurist
 

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