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Europäischer Wettbewerb

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Der Europäische Wettbewerb wurde erstmals 1953 im Land Nordrhein-Westfalen als Aufsatzwettbewerb ausgeschrieben. Bereits im folgenden Schuljahr zogen alle anderen Länder der Bundesrepublik Deutschland nach. Der Europäische Wettbewerb ist demnach der älteste Schülerwettbewerb in Deutschland.

Der Europäische Wettbewerb ist ein erprobtes Instrument praktischer Schularbeit. Er unterstützt Schulen dabei, ihren europäischen Bildungsauftrag, zuletzt formuliert im Beschluss der KMK „Europabildung in der Schule“  zu erfüllen. Der Wettbewerb fordert zu vertiefter Auseinandersetzung mit europäischen Themen und Fragestellungen im Unterricht auf und verfolgt traditionell das Ziel, den Europagedanken zu stärken. Aufgabenstellung und Methodik bieten den Lehrkräften eine konkrete Möglichkeit, die europäische Dimension im Unterricht zu erschließen. Die Themen zeigen auf, wo europäische Bezüge wirksam sind und auf welchem Feld europäische Entscheidungen verlangt werden, sie machen deutlich, dass vielfach nur gemeinschaftliches Handeln Erfolg verspricht. Der Europäische Wettbewerb leistet einen Beitrag dazu, junge Menschen zu befähigen, ihre künftigen Aufgaben als Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union aktiv wahrzunehmen.

Der Europäische Wettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Er zählt zu den gesamtstaatlich anerkannten und geförderten Wettbewerben. Die Förderung  tragen in Deutschland das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Auswärtige Amt und die Kultus- und Senatsverwaltungen der Länder.

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