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Erklärfim Menschenrechte - Aus der Reihe WissensWerte

Die Welt ist voller unterschiedlicher Kulturen, Länder und Menschen. Bei allen Unterschieden gibt es aber eine wichtige Gemeinsamkeit: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“, so Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Die Menschenrechte sind zu einer der wichtigsten Ideen der Menschheitsgeschichte geworden.

Aber was sind eigentlich Menschenrechte? Wer ist für ihren Schutz verantwortlich? Und gelten sie wirklich für alle Menschen? Als Menschenrechte bezeichnet man Rechte, die jedem einzelnen Menschen allein aufgrund seines Menschseins zustehen.

Sie sind angeboren und gelten - ohne Ausnahme – für jeden Menschen, überall auf der Welt. Sie sind also universell.

Sie gelten auch für jeden Menschen gleichermaßen – ganz unabhängig von der Zugehörigkeit zur Ethnie oder Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Alter oder sonstiger möglicher Unterschiede. Die Menschenrechte sind Teil des Völkerrechts: Schon die UNO Charta von 1946 geht auf sie ein.

Die erste richtige internationale Abmachung ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1948.

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