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Tourismuskaufmann- (kauffrau)

Foto: Pixabay

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Die große Dynamik im Tourismus hat sich auch auf die Qualifikationsanforderungen der Unternehmen in der Branche, wie Reisebüros, Reiseveranstalter, Geschäftsreisenservices und unternehmenseigenen Geschäftsreisemanagement, ausgewirkt. Durch die Aktualisierung des Ausbildungsberufs soll jungen Menschen eine moderne und zukunftsorientierte Ausbildung angeboten werden, die ihrem Interesse an anspruchsvollen beratenden und organisierenden Tätigkeiten in einer vielseitigen Branche entspricht. Die neue Berufsbezeichnung des alten Ausbildungsberufes Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau ist künftig Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen)/ Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen). Die zentralen Aspekte der Modernisierung sind neben dem Bereich Geschäftsreisemanagement auch die stärkere Berücksichtigung der Kundenorientierung, Kundenbindung und des Marketings sowie die Integration von Wahl- und Zusatzqualifikationen in die neue Ausbildungsordnung. Als Wahlqualifikationseinheiten stehen nun Reisevermittlung, Reiseveranstaltung und Geschäftsreisen zur Auswahl.

Durch die Integration der Wahl- und Zusatzqualifikationen wird das zuvor bestehende Strukturmodell des Ausbildungsberufes der drei Einsatzgebiete - Reiseveranstaltung, Reisevermittlung Touristik und Reisevermittlung Beförderung - aufgelöst. Die drei Einsatzgebiete wurden in drei sechsmonatige Wahlqualifikationseinheiten überführt. Diese Wahlqualifikationseinheiten beinhalten nun jeweils sehr spezifische Kompetenzanforderungen der drei zentralen Tätigkeitsbereiche von Tourismuskaufleuten (Kaufkaufleuten für Privat- und Geschäftsreisen).

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Diese Unternehmen bieten eine Ausbildung zum/r Tourismuskaufmann/-frau

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