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Gesetzliche Vorgaben für den Distanzunterricht

3. März 2021

Die deutsche Bildungslandschaft befindet sich in einem digitalen Wandel. In langsamen Schritten nähern sich die Schule dem allgemeinen Technologiestand an. Der Staat hat den Handlungsbedarf erkannt und mit dem Digitalisierungspakt viel Budget zur Verfügung gestellt. Doch noch ist ein großer Teil dieses Geldes nicht abgerufen worden.

So traf die Corona-Pandemie die meisten Schulen unvorbereitet. Mit dem Ausfall des Präsenzunterrichts standen viele Schüler vor einer schwierigen Situation. Denn Lehraufgaben mussten nun mangels geeigneter Konzepte von häufig berufstätigen Eltern übernommen werden. Aus Elternsicht präsentieren sich viele Schulen als chaotisch und sehr unflexibel. Videokonferenzen gibt es meist nur sporadisch, der Lehrer verkommt zum Materialverteiler. Selbst in der vorübergehenden Normalisierung nach der „ersten Welle“ gab es kaum Bestrebungen, diesen Zustand zu ändern.

Das Chaos an den Schulen zeigt sich, in dem an verschiedenen Schulen und sogar innerhalb einzelner Einrichtungen der Distanzunterricht unterschiedlich interpretiert wird. Das Spektrum reicht von der Materialverteilung auf dem Schulhof bis hin zu Videokonferenzen gemäß Stundenplan.

Viele Schüler gelangen so unverschuldet in eine nachteilige Situation. Denn wenn selbst innerhalb einer Klassenstufe verschiedene Ansätze verfolgt werden, entstehen vermeidbare Wissensungleichheiten. Die Willkür von Schule oder Lehrkraft entscheidet über den Grad der Betreuung der Schüler. Die Kombination aus diesem Anschlussverlust an Gleichalterige in Verbindung mit den pandemie-resultierenden sozialen Einschränkungen durchleben die Betroffenen eine schwierige Phase, die einen Einfluss auf die Psyche nehmen kann. Mit den daraus entstehenden Folgen werden wir uns langfristig beschäftigen müssen.

In unserem Bildungsföderalismus stehen die Bildungsministerien der Länder hier in der Verantwortung. Hier sollten zügig Maßnahmen ergriffen werden, die uns zukünftig vor dieser Problematik bewahrt. Einheitliche Vorgaben im Schulgesetz zum Distanzunterricht – ähnlich wie der Lehrplan – ermöglichen eine gemeinsame Herangehensweise an die Beschulung von Zuhause aus.

Wir benötigen eine zeitliche Festlegung von wöchentlichen Videokonferenzen pro Schulfach. Denn neben dem fachlichen Aspekt hat die Lehrkraft eine pädagogische Rolle inne. Der Schüler bedarf einer erreichbaren Betreuung, die in Pandemiezeiten etwas Normalität vorspiegelt.

Daneben sollten Schülern und Lehrern einheitliche Werkzeuge für den Distanzunterricht zur Verfügung gestellt werden. Durch verbindliche Software für Videokonferenzen, Portale für den Materialaustausch und Durchführung von Tests für eine bessere Überprüfung der Schülerleistungen entstehen gleiche Bedingungen für alle Schüler. Aspekte wie der Datenschutz können so zentral berücksichtigt werden, wenn gleich der Datenschutz dem Kindeswohl untergeordnet sein sollte.

Parallel sollte die digitale Infrastruktur an den Schulen verbessert werden, um auch größere Datenmengen störungsfrei handhaben zu können. Außerdem muss jeder Schüler in der Lage sein, dem Distanzunterricht von zuhause aus zu folgen. Finanziell bedürftigen Familien sollten schnell und unbürokratisch über ein geeignetes Endgerät verfügen.

Zwingend erforderlich ist die Weiterbildung der Lehrkräfte in diesem Bereich. Hier müssen vor allem zu Beginn enge Schnittstellen zwischen Lehrern und den Ausbildern aufgebaut werden, um ungeübte Personen schnell und nachhaltig auf den digitalen Unterricht vorzubereiten.

Idealerweise ließen sich diese Vorgaben dann auch außerhalb der Pandemiezeit anwenden. Denn es gibt viele Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Präsenzunterricht besuchen können. Ihnen bietet die Distanzbeschulung berechtigte Hoffnung auf einen Schulabschluss. Das Wohl und Recht auf eine Grundbildung des einzelnen Schülers sollte an erster Stelle stehen, nicht das Erfüllen der Schulpflicht durch Präsenz im Klassenzimmer.

Mit dem Digitalpakt steht auch bereits ein Teil des Geldes bereit. Sicherlich wird weiteres Budget benötigt, um hier eine dauerhafte Lösung zu etablieren, die dem technologischen Fortschritt folgt. Für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Gesellschaft im globalen Vergleich sicherlich eine lohnende Investition.

Ein gesetzlich festgelegtes Konzept zur Distanzbeschulung ist eine sinnvolle Erweiterung der Digitalisierung im Bildungssektor. Von einer Vereinheitlichung würden Schulen, Lehrer, Eltern und vor allem die Schüler profitieren.

 

Über die Autorin

Sarah Lichtenberger, verheiratet, 40 Jahre alt, 2 Töchter (6 & 12 Jahre alt). Sie hat an der Ruhr Universität Pädagogik, Sozialpsychologie und Kriminologie studiert und leitet die web-individualschule seit 2005.

Kategorie:
Veröffentlicht am 03.03.21

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Wie sagte schon Bacon: „Wissen ist Macht!“
*Francis Bacon, 1561 - 1625, Philosoph & Jurist
 

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