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Hintergrundpapier zu Werbung und Sponsoring an Schulen

13. März 2012

Bundesverband Verbraucherzentrale

Auf einer Tagung "Werbung und Sponsoring in der Schule" präsentierte der vzbv die Ergebnisse einer Studie, die bundesweit die aktuelle Rechtslage und Praxis von Werbung und Sponsoring an Schulen unter die Lupe genommen hat. Untersucht wurde, inwieweit an Deutschlands Schulen der Kommerz Einzug hält - und pädagogische Inhalte dabei in den Hintergrund gedrängt werden. Das Fazit der Studie: Sponsoring mit Imagewerbung ist Alltag an deutschen Schulen und der Unterschied zur reinen Produktwerbung ist in vielen Fällen fließend. "Lehrer machen sich unglaubwürdig, wenn sie im Unterricht gesunde Ernährung predigen und dann einem Süßwarenhersteller als Sponsor eines Schulfestes danken ," sagte Helmut Schorlemmer, Gymnasialdirektor in Unna und Autor der Studie.

Der vzbv setzt sich für ein striktes Verbot von direkter Produktwerbung ein und fordert darüber hinaus klare Regeln für ein Sponsoring-Engagement von Unternehmen in Schulen. "Hier bewegen sich die Schulen auf einer Gratwanderung, bei der ein Abrutschen nur durch klare Regeln verhindert werden kann", so Edda Müller. Aufgabe der Schulpolitiker sei es, ernst gemeintes Engagement von Unternehmen zum Wohle der Schüler von reinen Werbeaktivitäten zu trennen. Besonders bedenklich sei, dass auch immer mehr Kindergärten ins Zentrum von Werbeaktivitäten rücken.

Wiederholt hatte der vzbv vor einer Kommerzialisierung der Schulen gewarnt und ist gegen Produktwerbung in Schulen auch juristisch vorgegangen. So hatte sich der vzbv erst vor wenigen Wochen in einem Verfahren gegen den Kekshersteller Bahlsen durchgesetzt. Dabei hatte das Oberlandesgericht Celle die Werbe-Aktion "Sammeln für die Klassenfahrt" wegen des damit verbundenen Gruppen- und Kaufzwangs bei Schülern, Lehrern und Eltern für unzulässig erklärt. Bereits im Jahr 2003 war der vzbv gegen das Unternehmen Kellogg's wegen seiner Werbeaktion "Kellogg's Frosties für den Schulsport" vorgegangen. Nach negativen Urteilen in erster und zweiter Instanz liegt das Verfahren nun beim Bundesgerichtshof.

Weitere Informationen zur Verbraucherzentrale Schulsponsoring-Studie gibt es unter:

www.vzbv.de/mediapics/schulsponsoring_hintergrundpapier_05_09_05.pdf

Veröffentlicht am 13.03.12

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Wie sagte schon Bacon: „Wissen ist Macht!“
*Francis Bacon, 1561 - 1625, Philosoph & Jurist
 

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