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Erst studieren und dann ein Unternehmen gründen

31. März 2023

Ein Studium kann den Grundstein für verschiedene berufliche Karrieren legen. Nicht unbedingt muss an den Abschluss ein Angestelltenverhältnis anschließen. Kreative, innovative oder ehrgeizige Absolventinnen und Absolventen können zum Beispiel auch ein Unternehmen gründen.

Vom Studierenden zum Unternehmer

Grundsätzlich kann jeder ein Unternehmen gründen, der eine gute Idee hat und sich die Verantwortung zutraut. Eine akademische Ausbildung, die zur jeweiligen Branche passt, kann jedoch nicht schaden. Auch mit einem kaufmännischen Studium können Gründerinnen und Gründer eine Grundlage für ihr späteres Wirken im eigenen Unternehmen schaffen. Wer schon nach dem Abitur weiß, dass er später sein eigener Chef werden möchte, sollte sich also ein passendes Studium aussuchen.

Branchenspezifisches Studium

Gründerinnen und Gründer von Werbeagenturen profitieren zum Beispiel von Studiengängen wie Kommunikationsdesign, Grafikdesign oder Design und Gestaltung. Zukünftige selbstständige Fotografinnen und Fotografen können hingegen Fotodesign studieren. Junge Menschen, die später Veranstaltungen organisieren möchten, suchen sich Eventmanagement aus und wer eine eigene IT-Firma gründet, ist bei Informatik gut aufgehoben.

Das Gute an all diesen Studiengängen ist, dass sie viele Möglichkeiten eröffnen. Studierende, die ihre Meinung ändern und nach dem Abschluss doch kein Unternehmen gründen möchten, können mit dem Erlernten in der Regel dennoch ihren Lebensunterhalt finanzieren. Bei einem Studium handelt es sich also in jedem Fall um eine sinnvolle Investition in die Zukunft.

Kaufmännisches Studium

Da in Unternehmen die kaufmännischen Aspekte unabhängig von der Branche eine wichtige Rolle spielen, sind zukünftige Gründerinnen und Gründer mit einem Studium in diesem Bereich immer gut beraten. Infrage kommen zum Beispiel Volkswirtschaft- und Betriebswirtschaftslehre. Doch auch verschiedene Management-Studiengänge sind sinnvoll. Da heute immer mehr Geschäfte über das Internet abgewickelt werden, kann der Studiengang E-Commerce ebenfalls von Vorteil für das spätere Unternehmertum sein.

Die Schwerpunkte der kaufmännischen Studiengänge variieren, sodass sich Interessierte vorher gründlich informieren und die Inhalte genau miteinander vergleichen sollten. So geht es bei der Betriebswirtschaftslehre vor allem um die innerbetrieblichen wirtschaftlichen Zusammenhänge. Bei der Volkswirtschaftslehre werden hingegen größere Wirtschaftsräume betrachtet. In vielen Management-Studiengängen spielen außerdem Themenbereiche wie Personalführung und Teammanagement eine Rolle.

Nach dem Abschluss direkt gründen

Natürlich müssen Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer nicht warten, bis Sie den Abschluss in der Tasche haben. Sie können sich auch schon während des Studiums den Traum von der eigenen Firma erfüllen und die ersten Weichen legen. Allerdings ist dabei zu bedenken, dass ein solches Vorhaben viel Zeit und Aufwand mit sich bringt, die Vollzeitstudierende oft nicht haben. Realistischer ist also ein Szenario, in dem erst nach dem erfolgreichen Studium gegründet wird. Vorher sind folgende Überlegungen zu treffen:

  • Geschäftsidee: Welches Produkt oder welche Dienstleistung soll verkauft werden?
  • Businessplan: Welche Betriebsausgaben kommen auf das Unternehmen zu und wie sollen diese finanziert werden? Mit welchen Einnahmen ist zu rechnen?
  • Rechtsform: Wie viel Startkapital ist vorhanden und wie viele Personen sind an der Gründung beteiligt?

Geeignete Rechtsformen für junge Gründer

Junge Unternehmerinnen und Unternehmer, die gerade erst ihr Studium abgeschlossen haben, verfügen in der Regel nur über beschränktes Startkapital. Die Gründung einer GmbH ist für viele also unmöglich. Denn das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro. Selbst wenn dieses Geld vorhanden ist, muss es oft investiert werden. Schließlich müssen zum Unternehmensstart erst einmal zahlreiche Dinge angeschafft werden.

Es gibt aber durchaus Unternehmensarten, bei denen kein Startkapital notwendig ist. Allerdings müssen die Gründerinnen und Gründer dann auch uneingeschränkt haften. Deswegen ist es oft sinnvoll, nach ein paar Jahren die Rechtsform in eine GmbH umzuändern. Der folgende Überblick auf die verschiedenen Möglichkeiten stellt keine Steuerberatung dar. Vielmehr liefert er erste Informationen. Bei tiefer gehenden Fragen sollten sich Gründerinnen und Gründer unbedingt steuerrechtlich beraten lassen.

Einzelunternehmen

Diese Unternehmensart ist für Einzelpersonen gut geeignet. Zum Beispiel kann es von Freiberuflerinnen und Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden und gewerbetreibenden Kaufleuten angemeldet werden. Das Startkapital darf frei gewählt werden, sodass die Gründung unkompliziert möglich ist.

Personengesellschaft

Wenn mindestens zwei Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen möchten, ist die Personengesellschaft eine gute Wahl. Die Gesellschafter schließen einen Vertrag ab und melden das Unternehmen an. Unterschieden wird zwischen drei verschiedenen Arten der Personengesellschaft:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Diese Unternehmensform bietet sich für Kleingewerbetreibende sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler an. Die Gewinnermittlung kann über eine Einkommensüberschussrechnung erfolgen. Das Unternehmen ist also nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet.
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): Kaufleute können anstatt der GbR eine OHG gründen. Auch hier gibt es kein festes Startkapital. Dementsprechend muss die OHG ins Handelsregister eingetragen werden. Außerdem muss eine Bilanz erstellt werden.
  • Kommanditgesellschaft (KG): Bei der Kommanditgesellschaft verteilt sich die Haftung ein wenig anders. Ein Teil der Gesellschafter haften nur beschränkt.

Unternehmen anmelden

Unabhängig von der Wahl der Rechtsform muss das Unternehmen ordnungsgemäß angemeldet werden. Welche Formalitäten notwendig sind, hängt davon ab, ob es sich um einen freiberuflichen oder einen gewerblichen Betrieb handelt. Letztere müssen beim Gewerbeamt angemeldet werden. Anschließend erfolgt noch die steuerliche Erfassung beim Finanzamt. Freiberuflerinnen und Freiberufler wenden sich direkt an das Finanzamt.

Veröffentlicht am 31.03.23

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Wie sagte schon Bacon: „Wissen ist Macht!“
*Francis Bacon, 1561 - 1625, Philosoph & Jurist
 

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