Jetzt zum Newsletter anmelden und nichts mehr verpassen!
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Für Studenten und Azubis: Fahrtkosten richtig absetzen

12. Oktober 2016

Die Fahrtkosten spielen nicht erst im Berufsleben eine Rolle. Viele Studenten und Azubis sind bereits steuerpflichtig und müssen regelmäßig weite Fahrten zurücklegen; das richtige Wissen über die Fahrtkosten beeinflusst die Finanzen also ganz wesentlich.

© istock.com/elenaleonova

© istock.com/elenaleonova

Ein Tweet, der die Republik erschütterte: Finanzen und Bildungspolitik

Steuern und Finanzen werden in der Schule nicht hinreichend behandelt, der Unterricht an Schulen ist zu praxisfern – mit dieser Behauptung löste die damals 17-jährige Schülerin Naina Anfang 2015 per Twitter eine bundesweite Diskussion über die Bildungspolitik aus. Ihr Tweet im Wortlaut: „Ich bin fast 18 und habe keine Ahnung von Steuern, Miete oder Versicherungen. Aber ich kann eine Gedichtanalyse schreiben. In vier Sprachen.“

Ob diese Kritik nun gerechtfertigt war oder nicht, darüber wurde bereits viel diskutiert. Doch tatsächlich scheint beim Thema Steuern großer Nachholbedarf zu herrschen. So wissen viele Azubis und Studenten nicht einmal, dass sie die Ausbildungskosten von der Steuer absetzen können. Dasselbe gilt für die Fahrtkosten, bei denen es gleich zwei unterschiedliche Möglichkeiten gibt.

Pendlerpauschale oder Dienstreisepauschale: ein wichtiger Unterschied

Bis 2014 verhielt es sich mit den Fahrtkosten für Azubis und Studenten recht einfach. So konnte jeder gefahrene Kilometer von der Steuer abgesetzt werden, und zwar für Hin- und Rückweg. Seit dem 1. Januar 2014 gilt allerdings nur noch die Pendlerpauschale. Wichtig ist dabei die Art der Ausbildung bzw. des Studiums:

  • Studenten: Für den Weg zwischen Zuhause und Uni gilt immer die Pendlerpauschale.
  • Duales Studium: Für den Weg zwischen Zuhause und Ausbildungsbetrieb gilt die Dienstreisepauschale. Parallel kommt die Pendlerpauschale bei der Fahrt zur Uni zum Einsatz.
  • Azubis setzen die Fahrt zum Ausbildungsbetrieb mit der Pendlerpauschale ab, die Fahrt zur Berufsschule dagegen mit der Dienstreisepauschale.

Während die Pendlerpauschale nur für eine einfache Fahrt gilt, also den Hinweg, beinhaltet die Dienstreisepauschale Hin- und Rückweg. In beiden Fällen gelten pro Kilometer 30 Cent. Die Dienstreisepauschale bringt damit eine doppelt so hohe Steuerersparnis. Da Azubis und duale Studenten jedoch schon im Rahmen ihrer Ausbildung Gehalt bekommen, ist dies gerechtfertigt – schließlich sind sie meistens in einer höheren Steuerklasse als normale Studenten mit Nebenjob.

© istock.com/Stadtratte

© istock.com/Stadtratte

An wie vielen Tagen können Studenten ihre Fahrtkosten absetzen?

Ebenfalls wichtig ist die Zahl der maximal absetzbaren Tage. Arbeitnehmer dürfen pauschal 220 Tage im Jahr angeben, da dieser Wert gleich fünf Arbeitstagen pro Woche abzüglich Urlaub ist. Bei Studenten geht das nicht ganz so einfach: Die Vorlesungspläne sind sehr unterschiedlich, dazu kommen die Semesterferien. Eine pauschale Angabe ist also kaum möglich. Wer seine Steuererklärung korrekt abgeben möchte, der sollte deswegen Buch führen. In Einzelfällen prüft das Finanzamt sogar nach, ob die Angaben glaubhaft sind; allerdings ist auch das ein schwieriges Unterfangen.

Besonders Azubis und duale Studenten sollten die Übersicht bewahren, da sie sowohl die Pendlerpauschale als auch die Dienstreisepauschale ausschöpfen. Dabei ganz wichtig: In der Ausbildung gilt der Betrieb als erste Arbeitsstätte, die Berufsschule nur als vorübergehende.

Nicht vergessen: Sonderfahrten ebenfalls absetzbar

Zum Abschluss noch der Blick auf Fahrten, die nicht regelmäßig stattfinden, aber dennoch abgesetzt werden können. Darunter fallen alle Fahrten zu Seminaren, Weiterbildungskursen, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen. Hier kommt die Dienstreisepauschale zum Einsatz.

Veröffentlicht am 12.10.16

Nichts mehr verpassen!

Einfach für unseren Newsletter anmelden!
Jetzt anmelden!
Wer sollte diesen Beitrag nicht verpassen?
Jetzt teilen via

Wie sagte schon Bacon: „Wissen ist Macht!“
*Francis Bacon, 1561 - 1625, Philosoph & Jurist
 

neu aus dem Blog

Zu unseren Partnern gehören

rocketmagnifiercrossmenu