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Wichtige Regeln bei Ferienjobs und Schülerjobs

22. März 2019

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Ferienjobs sind eine tolle Möglichkeit, das oft zu knapp bemessene Taschengeld aufzubessern. Gerade für Schüler sind Nebenjobs in den Ferien interessant, um nebenher Geld zu verdienen. Hierbei gilt es jedoch die gesetzlichen Vorgaben für Schülerjobs zu beachten:

Kinder unter 13 Jahren dürfen so gut wie gar nicht arbeiten. Kinder über 13 Jahren dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung ihrer Eltern und maximal nur für zwei Stunden am Tag arbeiten; Voraussetzung ist, es handelt sich dabei um leichte Arbeit. Für Jugendliche unter 18 Jahre gilt die Regel, dass eine bestimmte Arbeitszeit eingehalten werden muss. Hier gilt: acht Stunden am Tag und maximal 40 Stunden die Woche. Außerdem dürfen sie weder körperlich schwere noch gefährliche Arbeiten verrichten. Ebenso ist Akkordarbeit bei unter 18-jährigen verboten.

Mehr zum Thema Rechte und Pflichten bei Neben- und Ferienjobs

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Weitere ausführliche Informationen über das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend

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Veröffentlicht am 22.03.19

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Wie sagte schon Bacon: „Wissen ist Macht!“
*Francis Bacon, 1561 - 1625, Philosoph & Jurist
 

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