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Prüfungsanfechtung – Das solltest Du wissen

7. Dezember 2017

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Hast Du eine entscheidende Prüfung nicht bestanden und kannst nun Dein Studienfach, in das Du einige Jahre viel Arbeit und Mühe gesteckt hast, nicht abschließen? Bei diesem Problem  handelt es sich um den Worst Case für alle Studenten. Ein komplett neues Studienfach zu beginnen oder eine Berufsausbildung sollten in diesem Fall unter keinen Umständen die erste Option sein. Dafür hast Du zu viel Aufwand – auch in zeitlicher Hinsicht – in dein Traumstudium investiert. Deshalb solltest Du Dich an einen spezialisierten Anwalt wenden. Dieser kann Dich unter Umständen dabei unterstützen, dass Du die wichtige Prüfung doch noch bestehst. Was Du über die Prüfungsanfechtung wissen solltest, erfährst Du in diesem Ratgeber:

Welches Ziel verfolgt eine Prüfungsanfechtung?

Wenn Du Deine Prüfung anfechten willst, bestehen zwei Optionen. Zum einen kannst Du anstreben, dass Du eine bessere Note auf die abgelegte Leistung bekommst. In diesem Fall spricht man von einer sogenannten Höherwertung. Diese empfiehlt sich, wenn Antworten, die nachweisbar korrekt sind, als falsch bewertet wurden. Eine neue Bewertung der abgelegten Prüfung würde folglich zu einem besseren Ergebnis führen. Die Variante der Höherbewertung ist für Kläger besonders interessant, da so der Stress, der mit Prüfungssituationen einhergeht, nicht noch einmal erlebt werden muss. Daneben besteht die Möglichkeit, eine Wiederholung der Prüfung einzuklagen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Bedingungen der Prüfung nicht gerecht waren und zum Beispiel nicht alle Teilnehmer der Prüfung die gleichen Modalitäten hatten. Nachlesen kannst Du die Prüfungsbedingungen in den Prüfungsgesetzten der jeweiligen Studiengänge. Insbesondere bei mündlichen Prüfungen kommt es häufig zu einer Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Modalitäten. So müssen zum Beispiel folgende Aspekte bei einer mündlichen Prüfung mit den festgeschriebenen Gesetzen übereinstimmen:

  • Dauer der Prüfung
  • Anzahl der Prüfungsteilnehmer in der Prüfungssituation
  • Rechtzeitige Ladung des Prüflings
  • Korrekte Erstellung des Prüfungsprotokolls
  • Anzahl der Beisitzer
  • Anzahl der Prüfer

Wurde eine dieser Regularien nicht korrekt eingehalten, so ist es möglich, dass die Prüfung wiederholt werden muss. Auch unfaire Behandlungen des Prüflings durch Beschimpfungen oder Berührungen können Ursachen für eine Wiederholung der Prüfung sein.

Welche Prüfungen lassen sich anfechten?

Generell ist eine Anfechtung der Prüfung in sämtlichen Studiengängen möglich. Besonders häufig kommt es zu Klagen im  Bereich der Medizin, Rechtswissenschaften, Architektur und in den Lehramtsstudiengängen. Doch welche Prüfungen lassen sich genau anfechten? Grundsätzlich kannst Du sowohl gegen Hochschul- als auch Abschlussprüfungen Einspruch erheben. Üblicherweise werden aber vor allem Abschlussprüfungen und Teilprüfungen, ohne die eine Zulassung zum nächsten Abschnitt des Studiums nicht möglich ist, angefochten. Beispiele dafür sind Abschluss des Grundstudiums bzw. Hauptstudiums, Vordiplom oder Physikum.

So läuft eine Prüfungsanfechtung ab:

Zunächst solltest Du Dich an  einen Anwalt wenden, der sich auf die Anfechtung von Prüfungen spezialisiert hat. Dieser berät Dich bei der Entscheidung, ob eine Klage für Deine individuelle Situation infrage kommt. Ist das der Fall, reicht er in Deinem Auftrag das Widerspruchsverfahren gegen die Erlassbehörde ein. Bei Erfolg endet das Verfahren an dieser Stelle. Wird aber das Widerspruchsverfahren zurückgewiesen, muss die Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Wichtig ist es, in beiden Fällen die Klagefristen von einem Monat einzuhalten. Kommt es letztlich zu einer gerichtlichen Verhandlung, muss entschieden werden, ob ein fehlerhaftes Verfahren oder eine fehlerhafte Beurteilung der Klage zugrunde liegen:

  • Fehlerhaftes Verfahren:

Zu hinterfragen ist, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen eingehalten wurden.

  • Fehlerhafte Beurteilung:

Dabei ist zu prüfen, ob die Fragen korrekt bewertet wurden. Da dieser Sachverhalt oft nicht einfach zu klären ist, werden in der Regel Sachverständige hinzugezogen. Diese untersuchen die Beantwortung und Bewertung der jeweiligen Fragen.

Kannst du eine Prüfung nur beim letzten Versuch anfechten?

Diese Frage ist ganz klar mit nein zu beantworten. Bereits beim ersten Versuch kannst Du Einspruch gegen die Prüfung erheben. Jedoch macht es Sinn, sich zusätzlich auf den regulären zweiten Versuch vorzubereiten. Zudem kannst Du auch bereits bestandene Prüfungen mit dem Ziel der Notenverbesserung anfechten. In einigen Bereichen erfolgt die Vergabe der Arbeitsplätze über die Note. In diesen Fällen benötigst Du ein bestmögliches Ergebnis. Fühlst Du Dich jedoch in Bezug auf die Note Deines Examens ungerecht behandelt und die schlechte Bewertung bietet Dir kaum berufliche Perspektiven, ist eine Anfechtung der Prüfung durchaus sinnvoll.

Mit welchen Kosten musst du bei einer Prüfungsanfechtung rechnen?

Wenn Du einem Anwalt das Mandat zur Anfechtung Deiner Prüfung erteilst, ergeben sich die Kosten aus den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Da solche Klagen einen enormen Arbeits- und Zeitaufwand mit sich bringen, wird in der Regel eine Vereinbarung zum Honorar getroffen.

Lohnt sich eine Prüfungsanfechtung?

Ohne den individuellen Fall zu kennen, ist eine Aussage über den Ausgang einer Prüfungsanfechtung schwer zu treffen. Deshalb solltest Du unbedingt Deine Lage mit einem Rechtsanwalt durchgehen und mit seiner Hilfe entscheiden, ob sich eine Anfechtung der Prüfung für Dich lohnt. Jedoch lässt sich folgende Tendenz beobachten: Verfahrensfehler lassen sich in der Regel einfacher nachweisen als fehlerhafte Beurteilungen. Fehlerhafte Verfahren lassen sich deshalb leichter belegen, da die Verfahrensschritte urkundlich nachweisbar sind. Zudem hast Du in diesem Fall auch die Möglichkeit des uneingeschränkten Zugangs zu Deinen Prüfungsakten.

Veröffentlicht am 07.12.17

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Wie sagte schon Bacon: „Wissen ist Macht!“
*Francis Bacon, 1561 - 1625, Philosoph & Jurist
 

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