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Ausbildung zum Kfz-Sachverständigen

21. Juli 2022

Zu Beginn möchten wir erwähnen, dass wir uns der Einfachheit halber für die Bezeichnung Kfz-Sachverständiger entschieden haben, damit aber natürlich auch weibliche und diverse Personen gemeint sind. Kfz-Sachverständige übernehmen die Zustandsbewertung von Fahrzeugen nach Unfällen, vor einem geplanten Wiederverkauf und auch im Rahmen einer amtlichen Untersuchung entsprechend der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Eine weitere Aufgabe ist die Analyse möglicher Ursachen von Verkehrsunfällen. Zu den zu begutachtenden Fahrzeugen gehören nicht nur Pkws, sondern auch Wohnwagen, Wohnmobile, Anhänger, landwirtschaftliche Fahrzeuge, aber auch Wassersportfahrzeuge und Jachten. Zur Feststellung der Fahrsicherheit können sie auch Fahrprüfungen durchführen.

Die Sachverständigen sind unter anderem in technischen Prüfstellen, in Überwachungsvereinen (beispielsweise TÜV), in Kfz-Sachverständigenbüros und bei Versicherungen beschäftigt. Beauftragt werden sie unter anderem von Gerichten, Anwälten, Behörden, Versicherungen, aber auch von Privatpersonen.

Voraussetzungen für die Aus- respektive Weiterbildung zum Kfz-Gutachter

Da die Tätigkeit reglementiert ist, benötigt man für die Aus- oder Weiterbildung zum Kfz-Sachverständigen entweder ein abgeschlossenes Studium einer entsprechenden Fachrichtung oder eine Ausbildung im Bereich der Fahrzeugtechnik sowie eine amtliche Anerkennung. Man muss also nach Abschluss der Aus- oder Weiterbildung eine entsprechende Prüfung ablegen. Dafür erhält man dann ein Teilnahmezertifikat, das als Nachweis der entsprechenden Kenntnisse gilt.

Als Sachverständiger sollte man ein abgeschlossenes Studium des Maschinenbaus, Kraftfahrzeugbaus oder der Elektrotechnik nachweisen können. Gleiches gilt auch für Sachverständige mit Teilbefugnissen und für Prüfer. Bei Prüfern mit Teilbefugnissen ist eine Ausbildung als Meister respektive Techniker in der Kraftfahrzeugtechnik Voraussetzung.

Zu den möglichen Zugangsberufen bzw. Zugangsstudienfächer gehören beispielsweise Kraftfahrzeugtechnikermeister (Meisterweiterbildung), Techniker – Kraftfahrzeugtechnik, Karosserie- und Fahrzeugbautechnik oder Elektromobilität (alle Technikerweiterbildung), und Studienabschlüsse in den Bereichen Elektromobilität, Fahrzeuginformatik, -elektronik und Fahrzeugtechnik (alle als grundständiges oder weiterführendes Studienfach). So kann zum Beispiel auch ein Kfz-Mechaniker, Zweirad-Mechanikermeister, Lackierer-Meister oder Diplom-Ingenieur mit der Fachrichtung Kraftfahrzeug eine Kfz-Sachverständiger Ausbildung absolvieren.

Die Ausbildung

Die Weiterbildung bzw. Ausbildung zum Kfz-Sachverständigen erfolgt meist in mehrtägigen Seminaren vor Ort oder auch in Online-Webinaren. Der Besuch der Seminare vor Ort hat dabei natürlich einige Vorteile, so unter anderem den direkten Austausch mit den Dozenten und den weiteren Teilnehmern.

Teil der Ausbildung sind unter anderem diese Themen:

  • die Rechte und Pflichten des Kfz-Sachverständigen,
  • die Grundlagen der Gutachtenermittlung,
  • das technische Grundlagenwissen,
  • die Ausrüstung des Sachverständigen,
  • der Gutachtenauftrag (Auftragserteilung, Abtretungserklärung, Allgemeine Geschäftsbedingungen),
  • der Gutachtenaufbau,
  • Begriffserklärungen (zum Beispiel Wiederbeschaffungswert, Merkantiler Minderwert, Verbringungskosten, Totalschaden),
  • Fahrdynamik,
  • die Motorenkunde (auch Elektromotoren),
  • die Fahr- und Antriebslehre,
  • Bremsanlagen,
  • die Reifenkunde,
  • Lichttechnische Anlagen,
  • Kfz-Elektrik,
  • die Werkstoffkunde,
  • die Kalkulation von Reparaturkosten,
  • die Bewertung von Fahrzeugen,
  • Versicherungstechnische Besonderheiten,
  • Phantomkalkulation, überschlägige Kalkulation, Gutachtenhonorar,
  • die Schadensabwicklung bei Unfällen mit Leasingfahrzeugen und der hier zu berücksichtigenden rechtlichen Aspekte,
  • der Ablauf einer Bewertung (Auftragserstellung, Prüfung der Identität, Fahrzeugbesichtigung, schriftliche und fotographische Dokumentation, Ausarbeitung des Gutachtens und Erstellung der Honorarrechnung),
  • Faktoren zur Erstellung von Wertgutachten,
  • Bewertungsfaktoren für das Wertgutachten (positive, neutrale und negative Faktoren),
  • Fallbeispiele

und noch einiges mehr. Je nach Anbieter der Weiterbildung wird die Prüfung über einen Fachverband durchgeführt. Die Anbieter arbeiten hier mit verschiedenen Prüforganisationen respektive Fachverbänden zusammen.

Begutachtung von Elektrofahrzeugen

In den kommenden Jahren wird der Anteil von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr weiter deutlich zunehmen. Viele Tankstellen, aber auch Besitzer oder Pächter von Parkplätzen etc. haben bereits reagiert und Ladesäulen aufgestellt, an denen Elektrofahrzeuge aufgeladen werden können. So finden sich mittlerweile auf vielen Supermarktparkplätzen Ladesäulen.

Viele Unternehmen wechseln in ihrer Fahrzeugflotte nunmehr auf umweltfreundlichere Technologien. Dies wiederum kann das allgemeine Empfinden der Kunden beeinflussen und trägt somit zur Verbesserung des Unternehmensimages bei.

Da es durch die stetig steigende Anzahl an Elektrofahrzeugen auch zu mehr Schadensfällen an diesen Fahrzeugen kommt, ist der Einsatz eines qualifizierten Gutachters erforderlich. Deshalb sollte die Ausbildung zum Kfz-Sachverständigen auch Elektrofahrzeuge beinhalten. Wer bereits als Kfz-Sachverständiger tätig ist, sollte eine entsprechende fachbezogene Weiterbildung besuchen, die je nach Anbieter entweder in Seminarform vor Ort oder als Online-Webinar durchgeführt wird. Leider haben bisher noch längst nicht alle Sachverständigen eine solche Weiterbildung besucht.

Themen dieser Elektrofahrzeug-Weiterbildung für Kfz-Sachverständige sollten unter anderem der Einblick in die Anforderungen des Elektrofahrzeug-Marktes, der Aufbau von Elektrofahrzeugen und zugleich auch die Besonderheiten bei der Schadensregulierung sein. Während der Weiterbildung sollten Anregungen und Lösungsansätze für die Sachverständigenpraxis ausgearbeitet beziehungsweise unter fachlicher Anleitung erarbeitet werden. Bei dieser Weiterbildung zur fachkundig unterwiesenen Person (FuP) werden die Teilnehmer unter anderem über das Verhalten sowie den korrekten Umgang mit Elektro- und Hybridfahrzeugen geschult. Weitere Themen sind die Erkennung möglicher Gefahrenpotenziale, die verschiedenen Sicherheitssysteme und der Aufbau von Elektro- und Hybridfahrzeugen.

Weitere Inhalte dieser Weiterbildung können unter anderem die Erklärung der Grundbegriffe bei Hochvolt-, Elektro- und Hybridfahrzeugen, aber auch der Aufbau und die Funktionsweise einer Traktionsbatterie bzw. eines Akkumulators, die Erkennungsmerkmale von Elektro- und Hybridfahrzeugen, die elektrische Anlage im Fahrzeug, die Kühlanlage für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die persönliche Schutzausrüstung und das passende Werkzeug, Qualifizierungskonzepte, die Sicherheitsregeln sowie der Hinweis auf mögliche Gefahren beim Umgang mit Hybrid- oder Elektrofahrzeugen sein.

Fördermöglichkeiten für die Aus-/Weiterbildung zum Kfz-Sachverständigen

Es gibt einige Förderprogramme, die die Aus- bzw. Weiterbildung zum Kfz-Sachverständigen finanziell unterstützen. Dazu gehören unter anderem die Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF). Dazu haben die Bundesländer eigene Zuschussprogramme für die betriebliche Weiterbildung entwickelt. Bundesweit gibt es Förderprogramme wie die Bildungsprämie und das Weiterbildungssparen. Hier kann man Zuschüsse von bis zu 500 Euro erhalten. Informationen dazu findet man auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Für gering qualifizierte Mitarbeiter, Mitarbeiter aus Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie für Mitarbeiter ab einem Alter von 45 Jahren hat die Bundesagentur das Programm WeGebAU aufgelegt. Das ebenfalls von der Bundesagentur für Arbeit konzipierte ESF-BA-Programm unterstützt Bezieher von Kurzarbeiter- respektive Saison-Kurzarbeitergeld. Genauere Informationen dazu hält die örtliche Arbeitsagentur bereit, können aber auch auf der Webseite nachgelesen werden.

Die KfW-Bank unterstützt die Aus- und Weiterbildung ebenfalls mit Förderprogrammen. Dabei handelt es sich meist um zinsgünstige Darlehen, welche in einem vorher festgelegten Zeitraum zurückgezahlt werden müssen. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der KfW.

Informationen zu den länderspezifischen Programmen erhalten Sie bei Ihrer Landesförderbank. Auch hier werden Sie sicher auf deren Webseite fündig.

Veröffentlicht am 21.07.22

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Wie sagte schon Bacon: „Wissen ist Macht!“
*Francis Bacon, 1561 - 1625, Philosoph & Jurist
 

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