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Rechtliches zum Schülerpraktikum

5. Juli 2021

Ein Praktikum im Betrieb gehört für viele Schülerinnen und Schüler zur Schulausbildung. Hier können sie einen ersten Einblick in die Berufswelt der Erwachsenen nehmen. Wer als Unternehmen einen interessanten Praktikumsplatz anbietet oder als Schüler einen solchen gefunden hat, sollte sich vor dem Start ins Praktikum mit den Regeln und Pflichten befassen. 

Regelungen zum Schülerpraktikum treffen die Bundesländer

Die Rahmenbedingungen für ein Praktikum, also wann und wie es stattfindet, regeln die einzelnen Bundesländer. In Nordrhein-Westphalen beispielsweise ist das durch den Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 21. Oktober 2010 geschehen. Der Erlass sieht die Schulphasen vor (9. oder 10. Klasse) und die Dauer (zwei bis drei Wochen). Allerdings kann die Schulkonferenz über weitere Einzelheiten entscheiden. Dort ist auch festgelegt, dass die Schülerpraktikanten weiter Schüler der Schule und nicht Arbeitnehmer des Betriebs sind. Daher erhalten Praktikanten auch keine Vergütung. 

Rahmenbedingungen für die Arbeit im Praktikum

Welche Arbeiten in welchem Umfang die Schülerinnen und Schüler während des Praktikums erledigen dürfen, ist ebenfalls geregelt. Sie dürfen nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten beauftragt werden. Gefährliche Arbeiten sind tabu. Wer ein Praktikum anbietet sollte allerdings dafür sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler den Arbeitsalltag kennenlernen. Selbstständiges Arbeiten nach vorheriger Anleitung ist spannend und lehrreich. Und es hilft den Schülern, wenn der Ausbilder mit ihnen anschließend die Ergebnisse bespricht. Nach dem Praktikum sollten die Teilnehmer auch eine Praktikumsbescheinigung erhalten. Gleiches gilt für ein Abschlussgespräch.  Beides ist zwar nicht zwingend, aber für beide Seiten sehr sinnvoll.

Mehr als 7 Stunden am Tag und 35 Stunden in der Woche arbeiten darf nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nicht gearbeitet werden. Das gilt auch im Praktikum. Für Jugendliche ab 15 Jahren gibt es allerdings andere Höchstgrenzen (8 Stunden am Tag, 40 Stunden pro Woche). Wie bei Berufstätigen müssen auch bei Praktikanten die Pausen im Voraus festgelegt werden. Sie müssen im Schulpraktikum mindestens 30 Minuten betragen, bei mehr als 6 Stunden Arbeit sogar 60 Minuten. Und länger als 4 ½ Stunden darf nicht ohne Unterbrechung gearbeitet werden. Auch zu früh und zu spät darf das Praktikum nicht stattfinden, vor 6 Uhr und nach 20 Uhr ist die Tätigkeit nicht erlaubt. Das gilt auch für das Praktikum in der Backstube oder beim Konzertveranstalter. Wochenendarbeit ist aber auch im Praktikum möglich, wenn die Arbeit für Erwachsene am Wochenende erlaubt ist (z.B. in Krankenanstalten oder im Verkehrswesen). Wochenendarbeit verlangt dann aber einen Ausgleich an einem anderen Tag der Woche. 

Versichert im Praktikum

Das Schülerpraktikum ist Teil der Schulpflicht und damit eine Schulveranstaltung. Die Schule muss daher für diesen Zeitraum eine Unfallversicherung abschließen, die die Praktikanten nicht nur auf dem Weg von der Wohnung bis zu dem Betrieb und zurück sondern auch während der Arbeit im Praktikum absichert und die Kosten eines Unfalls trägt. 

Um mögliche Schäden abzusichern, die Schülerinnen und Schüler im Betrieb verursachen könnten, müssen die Schulen auch eine Haftpflichtversicherung abschließen. 

Kategorie:
Veröffentlicht am 05.07.21

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Wie sagte schon Bacon: „Wissen ist Macht!“
*Francis Bacon, 1561 - 1625, Philosoph & Jurist
 

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