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Tipps zum Start einer erfolgreichen Selbstständigkeit während des Studiums

20. März 2024

Eine gute Geschäftsidee sollte möglichst schnell umgesetzt werden – sonst wird sie von jemand anderem ins Leben gerufen. Die Gründung oder der Start in die Selbstständigkeit parallel zum Studium ist deshalb für viele Studierende in Deutschland relevant. Was es dabei zu beachten gibt, welche Unternehmensform die sinnvollste ist und welche Finanzierungsoptionen es gibt, fasst dieser Beitrag zusammen.

Die Planung einer Selbstständigkeit im Studium

Bevor ein Unternehmen gegründet werden kann, gibt es einige Dinge zu beachten. Der Sprung ins kalte Wasser ist keinesfalls eine gute Idee, wenn es um wichtige Aspekte wie die Unternehmensform und Finanzierung geht. Sie entscheiden mitunter über Erfolg oder Misserfolg des Gesamtprojekts. Den Grundstein legt immer die Geschäftsidee. Die Idee zur Selbstständigkeit während des Studiums entsteht oft aus dem Gelernten oder den eigenen Interessen. Beispielsweise gründete Mark Zuckerberg das soziale Netzwerk Facebook im Jahr 2004, um Studenten einen einfachen Austausch von Informationen zu ermöglichen. Ist die Idee ausgearbeitet, kann sich über die nächsten Aspekte Gedanken gemacht werden.

Die Unterschiede zwischen Gewerbe und Freiberuf

Entscheiden sich Studierende dazu, parallel zur Universität in die Selbstständigkeit zu starten, dann lässt sich diese in eine der folgenden Kategorien einordnen:

  • Freiberufe: Intellektuelle, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten wie z. B. Grafikdesigner, Copywriter oder Programmierer
  • Gewerbe: Ausgerichtet auf die Herstellung und/oder den Handel von Waren oder bestimmten Dienstleistungen (z. B. Onlineshop, Restaurants)

Gewerbetreibende müssen auf die erzielten Umsätze Gewerbesteuer zahlen und ein Gewerbe anmelden, während dieser Schritt für die freien Berufe wegfällt. Möchten Studierende einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, muss diese lediglich beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden, welches im Anschluss eine Steuernummer erteilt.

Welche Steuern fallen bei der Selbstständigkeit im Studium an?

Für eine Selbstständigkeit neben dem Studium ist die Gründung eines Einzelunternehmens die beste Wahl – sowohl für Gewerbetriebende als auch für Freiberufler. Für eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH ist ein hohes Stammkapital notwendig, was diese Rechtsform für eine studentische Gründung oft ungeeignet macht. Die wichtigste Steuer, auch für Studierende, ist die Einkommenssteuer. Sie fällt auf das gesamte Einkommen an, auch wenn dieses selbstständig erwirtschaftet wurde. Aber: Für die Einkommenssteuer gibt es einen Grundfreibetrag in Höhe von 11.604 Euro, bis zu dem das Einkommen nicht versteuert werden muss. Auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag fallen unterhalb dieser Grenze nicht an.

Die Umsatzsteuer für Selbstständige

Die Umsatzsteuer muss zum Start einer Selbstständigkeit gegebenenfalls nicht abgeführt werden. Das liegt an der sogenannten Kleinunternehmerregelung, welche alle Selbstständigen in Anspruch nehmen können. Durch sie muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, kann jedoch auch keine Vorsteuer bei Ausgaben abgezogen werden.

Wichtig: Um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, dürfen Selbstständige maximal 22.000 Euro jährlich inklusive Umsatzsteuer erwirtschaften. Die Regelung bleibt für das Folgejahr bestehen, wenn ein Umsatz von unter 50.000 Euro erwartet wird. Wird ein Umsatz von 24.500 Euro jährlich überschritten, müssen Gewerbetriebende zudem Gewerbesteuer an die zuständige Gemeinde abführen.

Tipps zu Zeiteinteilung und Finanzplanung bei einer Gründung im Studium

Studierende haben einige Vorteile, wenn es um den Beitrag der Krankenversicherung oder um Tickets für den öffentlichen Nahverkehr geht. Diese bleiben jedoch nur erhalten, wenn das Studium weiterhin die Haupttätigkeit der studierenden Person ist. Selbstständig im Studium zu arbeiten, ist daher nur bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt.

Arbeiten Studierende hauptsächlich nachts oder am Wochenende an ihrer Selbstständigkeit, bleibt der Studierendenstatus erhalten. Werden Mitarbeitende eingestellt, sieht das Finanzamt das jedoch meist als hauptberufliche Selbstständigkeit. Ein Unternehmen und erfolgreiches Studium unter einen Hut zu bekommen, kann gerade in der Klausurenphase eine schwierige Aufgabe sein. Grundsätzlich gilt: Für das Studium sollte im Zweifelsfall immer etwas mehr Zeit eingeplant werden, um es im geplanten Zeitraum zu beenden.

Tipp: Tools auf dem Smartphone oder auf dem Laptop helfen selbstständigen Studierenden dabei, einen Überblick über alle Aufgaben aus den verschiedenen Lebensbereichen zu behalten und Deadlines einzuhalten. Heute sind digitale Programme ein echtes Must-have für Gründende.

Finanzplanung für angehende Unternehmen

Damit ein junges Unternehmen funktionieren kann, sind eine gute Finanzplanung und Budgetierung das wichtigste Fundament. Während viele Selbstständigkeiten ohne oder mit einem sehr geringen Startkapital auskommen, kann in einigen Fällen auch eine Finanzierung oder ein Unternehmenskredit Sinn ergeben. Diese Möglichkeiten haben studentisch Gründende im Hinblick auf die Finanzierung:

  • Unterstützung durch Familien- und Bekanntenkreis
  • Crowdfunding (z. B. Kickstarter)
  • Staatliche Förderungen (z. B. EXIST-Gründerstudium)
  • Investoren und Wagniskapitalgeber

Eine Gründung ohne Eigenkapital ist mit wenig Risiko verbunden und bei einem Scheitern sind die Auswirkungen gering. Einige Vorhaben, z. B. im Bereich Technik, sind aufgrund hoher Materialkosten jedoch nicht ohne Fremdkapital zu stemmen, weshalb es für angehende Unternehmen wichtig ist, sich bereits vor dem Launch über die Optionen zu informieren und den konkreten Bedarf zu ermitteln.

Tipp: Das Breakfree-Event von Lexware informiert angehende Gründerinnen und Gründer über den Ablauf von Finanzierungsrunden, die Wahl der Unternehmensform und steuerliche Herausforderungen. Zahlreiche Experten beantworten Fragen und klären darüber auf, welche besonderen Herausforderungen die nebenberufliche Selbstständigkeit an Studierende stellt.

Veröffentlicht am 20.03.24

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Wie sagte schon Bacon: „Wissen ist Macht!“
*Francis Bacon, 1561 - 1625, Philosoph & Jurist
 

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