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Justizfachangestellte — Was machen die eigentlich?

12. September 2018
Foto: pixabay.com

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Justizfachangestellte sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Recht und Menschen. Bei Gerichten und Staatsanwaltschaften arbeiten sie in der Büroorganisation, der Rechtsanwendung und in der Verwaltung. Dies tun sie vor allem bei Zivil- und Strafverfahren sowie in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z.B. in den Abteilungen für Ehe und Familie, Nachlass, Vormundschaft oder Zwangsversteigerung. Der Beruf ist wegen des breiten Aufgabenspektrums und wegen des direkten Publikumsverkehrs nicht nur facettenreich, sondern auch sehr kommunikativ. Justizfachangestellte erledigen Büro­ und Verwaltungstätigkeiten. Sie verwalten Akten zu gerichtlichen Vorgängen, insbesondere berechnen, vermerken und überwachen sie Fristen. Ebenso beaufsichtigen und erledigen sie den Schriftverkehr und nehmen Eintragungen in Dateien und Karteien vor, z.B. in das Grundbuch oder das Handelsregister. Sie fertigen Schriftstücke an und beglaubigen diese. Sie berechnen Gebühren für Gerichtsverfahren und verfolgen die Zahlungsvorgänge. Die dreijährige Ausbildung umfasst mehrere Theorie- und Praxisblöcke. Berufspraxis erwerben sie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Hier werden Sie u.a. in die Aufgabengebiete des Urkundsbeamten, des Protokollführers im Strafverfahren, des Geschäftsstellenverwalters und des Kostenbeamten eingewiesen. Neben der Lust auf Kommunikation und Teamarbeit sollten man auch Einfühlungsvermögen und eine sorgfältige Arbeitsweise mitbringen.

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Veröffentlicht am 12.09.18

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Wie sagte schon Bacon: „Wissen ist Macht!“
*Francis Bacon, 1561 - 1625, Philosoph & Jurist
 

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