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Musikfachhändler/in - was machen die eigentlich?

23. Januar 2017
Foto: pixabay.com

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Musikfachhändler/innen beraten ihre Kunden fachgerecht über das musikspezifische Sortiment. Sie erläutern Musikinstrumente und spielen diese an, damit sich die Kunden einen Eindruck vom Klang verschaffen können. Wenn sie Musik-CDs anbieten, informieren Musikfachhändler/innen auch über aktuelle Trends. Sie nehmen Reklamationen entgegen und tauschen fehlerhafte Waren oder Fehlkäufe um. Bei Bedarf informieren sie Kunden über Urheber- und Verwertungsrechte von Musiktiteln, CDs oder auch Notenmaterial. Sie geben Warenbestellungen auf, bedienen die Verkaufskasse und erstellen Rechnungen. Bei der Sortimentsgestaltung wirken sie ebenfalls mit und berücksichtigen hierbei Entwicklungen auf dem Musikmarkt. In Vertrieb und Marketing planen sie verkaufsfördernde Maßnahmen und Werbung und setzen sie um. Weitere Aufgabengebiete sind Einkauf, Lagerhaltung, Controlling sowie Personalplanung. Musikfachhändler/innen arbeiten in Musikfachgeschäften bzw. Musikabteilungen von Warenhäusern sowie Fachmärkten, im Musik-Versandhandel bzw. bei Onlineshops und im Musikalien-Großhandel. Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss oder Hochschulreife ein. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und ist noch recht neu: Sie wird erst seit 2009 angeboten.

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Veröffentlicht am 23.01.17

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Wie sagte schon Bacon: „Wissen ist Macht!“
*Francis Bacon, 1561 - 1625, Philosoph & Jurist
 

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