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Rechtsanwaltsfachangestellte - Was machen die eigentlich?

5. August 2015
Foto: pixabay.com

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Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen Rechtsanwälte und ‑anwältinnen in Kanzleien dabei, Beratungs­ und Vertretungsaufträge zu erledigen. Sie vereinbaren beispielsweise Besprechungstermine mit Mandanten und führen Akten und Register sowie Termin­, Fristen­ und Wiedervorlagekalender. Weiterhin fertigen sie Schriftsätze an, beispielsweise für Zivil­ und Strafprozesse oder Miet­ und Arbeitsgerichtsstreitigkeiten. Zudem berechnen sie Forderungen und bereiten Schriftstücke für Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen vor. Daneben überwachen und verbuchen sie Zahlungseingänge und bearbeiten die gesamte Korrespondenz. Rechtsanwaltsfachangestellte arbeiten hauptsächlich in Rechtsanwaltskanzleien. Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein sind notwendig, denn Rechtsanwaltsfachangestellte müssen Akten und Register korrekt führen und dabei z.B. Termine und Fristen beachten. Die Korrespondenz ist eine wichtige Aufgabe von Rechtsanwaltsfachangestellten, gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung, besonders in den Bereichen Rechtschreibung und Ausdrucksfähigkeit. Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Kanzleien überwiegend Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss ein. Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet in der Berufsschule und im Betrieb statt. Das Berufsbild wurde mit Datum zum 01.08.2015 modernisiert.

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Veröffentlicht am 05.08.15

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Wie sagte schon Bacon: „Wissen ist Macht!“
*Francis Bacon, 1561 - 1625, Philosoph & Jurist
 

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