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Automatenfachmann

14. Juli 2015
Foto: Pixabay.com

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Gemeinsam mit den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung die dreijährige Ausbildung zum/zur Automatenfachmann/-frau auf den neuesten Stand gebracht. Die Ausbildung ist nun vielseitiger, auf alle Automatentypen anwendbar und besteht aus den Fachrichtungen "Automatenmechatronik" und "Automatendienstleistung". Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August in Kraft.

Die Fachrichtung "Automatenmechatronik" beinhaltet neben dem Installieren und der Montage von Automaten auch Funktionsprüfungen und Störungsermittlungen unter Nutzung von Diagnose- und Wartungssystemen. Enthalten ist auch die Ausbildung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten". Dies berechtigt die Auszubildenden - unter Beteiligung einer ausgebildeten Elektrofachkraft - zu Arbeiten an elektronischen und technischen Geräten, wie beispielsweise Auswählen und Zurichten von elektrischen Leitungen, Verlegesystemen und deren Schutzeinrichtungen sowie Arbeiten an elektrischen Baugruppen und Verbinden mit unterschiedlichen Anschlusstechniken.

In der Fachrichtung "Automatendienstleistung" können die Auszubildenden unter den beiden Wahlqualifikationen "Kaufmännische Geschäftsprozesse" und "Kundenbetreuung" wählen. Schwerpunkte in der kaufmännischen Wahlqualifikation sind Rechnungs- und Finanzwesen, Durchführen von Automatenabrechnungen und Kassenabschlüssen sowie das Aufbereiten von Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben. Zu den Schwerpunkten in der Wahlqualifikation "Kundenbetreuung" gehört es, Kundenwünsche zu ermitteln, Reklamationen entgegenzunehmen und zu bearbeiten, erlernte Konfliktvermeidungs- und Kommunikationsstrategien anzuwenden sowie Leistungsangebote mit Kunden zu beraten.

Mit dem jetzt neu geordneten Beruf gilt ein "Aus zwei mach eins", denn am 1. August 2008 waren seinerzeit zwei Ausbildungen in Kraft getreten: die "Fachkraft für Automatenservice" als zweijähriger und der/die "Automatenfachmann/-frau" als dreijähriger Erprobungsberuf. Beide Berufe wurden vor Erprobungsablauf vom BIBB im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) evaluiert. Dies führte zum Auslaufen der zweijährigen Ausbildung "Fachkraft für Automatenservice" zum 31. Juli 2015 und zur Neuordnung der Ausbildung "Automatenfachmann/-frau".
Automatenfachleute können in Unternehmen tätig sein, die Waren-, Getränke-, Geld-, Ticket-, Zeiterfassungs- oder Unterhaltungsautomaten herstellen, betreiben, aufstellen oder instand setzen.

Weitere Informationen

Zum Video-Berufsbild

Veröffentlicht am 14.07.15

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Wie sagte schon Bacon: „Wissen ist Macht!“
*Francis Bacon, 1561 - 1625, Philosoph & Jurist
 

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