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Personaldienstleistungskaufmann/kauffrau

16. Juni 2017
Foto: pixabay.com

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Ob es um die Koordinierung eines Mitarbeiterstammes eines großen Unternehmens geht oder um die Vermittlung von qualifizierten Arbeitskräften über eine Zeitarbeitsfirma, in jedem Fall werden qualifizierte Fachleute benötigt, die mit dem nötigen Feingefühl das Personal abstimmen, anwerben, weitervermitteln und betreuen. Diese Fachleute sind der Personaldienstleistungskaufmann oder die Personaldienstleistungskauffrau.Die Ausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann oder Personaldienstleistungskauffrau ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird im dualen System angeboten. Gesetzlich ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Ausgezeichnete Kenntnisse in Mathematik und Deutsch, Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Freude am Umgang mit Menschen sollten zu den persönlichen Voraussetzungen eines Bewerbers zählen.

Personaldienstleistungskaufleute sichten den Stellen- und Bewerbermarkt, formulieren Stellenanzeigen und veröffentlichen diese, um Personal anzuwerben. Sie wählen geeignete Bewerber aus, führen Beratungsgespräche und gleichen Anforderungs- und Bewerberprofile miteinander ab. Schließlich wirken sie bei der Personaleinstellung und bei Vertragsabschlüssen mit.

Sie disponieren den Personaleinsatz und planen die Personalentwicklung, indem sie z.B. Weiterbildungsmaßnahmen organisieren. In der Personalsachbearbeitung führen sie Personalakten und erstellen Entgeltabrechnungen. Darüber hinaus akquirieren sie Aufträge und gewinnen Unternehmen als Kunden. Im Kundenauftrag suchen sie nach geeignetem Personal und betreuen die Unternehmen. Nicht zuletzt gehören kaufmännische Aufgaben wie Steuerung und Controlling zu ihrem Tätigkeitsgebiet.

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Veröffentlicht am 16.06.17

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Wie sagte schon Bacon: „Wissen ist Macht!“
*Francis Bacon, 1561 - 1625, Philosoph & Jurist
 

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